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"Psychologischer Berater" vs. "Heilpraktiker für Psychotherapie"

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(@Anonym)
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Hallo zusammen.

Wer von Euch hat sich denn schon mit dem Gedanken an eine offizielle Zulassung als "Heilpraktiker für Psychotherapie" (kleiner Heilpraktiker) und/oder der n.m.K. zulassungsfreien Tätigkeit als "Psycholog. Berater" beschäftigt und dabei Vor- und/oder Nachteile sowie Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit bzw. Beruf(ung) herausgefunden ?

Liebe Grüße
Tobi


   
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(@Anonym)
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Hallo Tobi,
ich habe mich damit schon intensiver beschäftigt. Als "psychologischer Berater" befindest du dich rechtlich in einer Graustufe. Du mußt bei jedem Klienten entscheiden, hat derjenige ein Problem das noch in den Bereich Beratung gehört oder hat das Problem schon einen "Krankheitswert", sodass ich mit dem Klienten nicht arbeiten darf, da ich mich sonst strafbar machen würde. Insoweit ist der kleine HP für Coaches und NLPler, die das ganze professionell betreiben wollen sicherlich sehr sinnvoll. Wobei man ja auch sagen muß, das der "kleine HP" allein auch keine Psychotherapieausbildung darstellt, sondern nur auf die Prüfung beim Gesundheitsamt vorbereitet und NLP ist für mich auch eher eine Kommunikations- als eine Therapiemethode, wobei es sicherlich einen ganz guten Ansatz mit NLPt und der damit verbundenen Ausbildung zum Neurolinguistischen Therapeuten gibt.
Viele Grüße Bodhi


   
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(@mellie)
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Ich habe mich bisher nicht damit beschäftigt. Ich bin aber neugierig und frage, was hast du beruflich vor?


   
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(@Anonym)
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Der "Kleine HP" bringt einfach die Sicherheit, auch therapeutisch arbeiten zu können. Ich kenne einige Trainer und Coaches, die einfach "zur Sicherheit" den Kleinen HP absolviert haben, denn schnell ist man im Coaching bei Themen angelangt, die ins Therapeutische überwechseln.
Das Europäische Parlament wird über kurz oder lang den "Kleinen HP" abchaffen im Zuge der Verallgemeinerung, dann wird es nur noch den "Großen HP" geben oder gar etwas völlig neues für Psychotherapeuten.


   
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(@Anonym)
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Tja es ist im Moment schwer abzuschätzen, wie sich das auf Europaebene weiterentwickelt. Interessant ist ja, das NLPt auf Europaebene als Psychotherapiemethode anerkannt ist. Eine solche Anerkennung bringt jedoch in der Praxis nichts, da jeder Mitgliedsstaat bislang noch allein festlegt, wie Psychotherapie im jeweiligen Land gehandhabt wird. Eine Öffnung für neue Methoden jenseits von VT, Psychoanalyse und Tiefenpsychologie wäre aus meiner Sicht sicherlich erstrebenswert - verbunden allerdings mit hohen Ausbildungsstandards bei den ausbildenden Instituten. Österreich hat da sicherlich ein ganz gutes Modell, wie es laufen könnte.


   
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(@Anonym)
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Hi, Melanie

Melanie wrote:

Ich habe mich bisher nicht damit beschäftigt. Ich bin aber neugierig und frage, was hast du beruflich vor?

Ja, genau das frage ich mich zur Zeit. :1:

.. und auch ob es nach dem dt. Gesetz/Rechtsprechung einen Unterschied macht, ob ich mit jemanden 'nur so zum Spass' oder gegen Honorar ein wenig mit Ihm/Ihr "rede" und er/sie sich danach besser fühlt.

Zum Beispiel wenn ich als (bezahlter) Coach, jemandem 'beibringen' würde in Trance zu gehen und ihm/ihr dabei die Möglichkeiten zeige sich ohne z.b. Vortrags- oder Prüfungs-Angst gut zu fühlen.

Wäre das noch Coaching/Training .. oder eine Tätigkeit nach dem HPG ?
d.h. was darf ich wie mit welchen Klienten auf Honorar-Basis bearbeiten ohne HP sein zu müssen?

Sobald mir Antworten eingefallen sind kann ich mir mehr eine Vorstellung davon machen, ob/wie ich NLP-Beratung als 'Solo-Dienstleistung' anbieten möchte.

Liebe Grüße
Tobi


   
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(@Anonym)
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Hi TIGER :1:

tiger wrote:

Das Europäische Parlament wird über kurz oder lang den "Kleinen HP" abchaffen im Zuge der Verallgemeinerung, dann wird es nur noch den "Großen HP" geben oder gar etwas völlig neues für Psychotherapeuten.

Kennst Du genauere Infos? (z.B. Gesetzes-Entwürfe, Urteile, Entscheidungen, Beschlüsse)
Vielleicht kannst Du mir ein paar Links zukommen lassen und/oder hier posten ?

Danke + liebe Grüße
Tobi


   
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(@Anonym)
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Hi Bodhi

Bodhi wrote:

Du mußt bei jedem Klienten entscheiden, hat derjenige ein Problem das noch in den Bereich Beratung gehört oder hat das Problem schon einen "Krankheitswert", sodass ich mit dem Klienten nicht arbeiten darf ...

Für mich ist "Krankheitswert" ein sehr virtueller Begriff. Kennt der Gesetzgeber eine "Bestimmungs-Einheit' ab wann ein Klient sich krank fühlen muss? (= krank ist)

:19:

Liebe Grüße
Tobi


   
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(@Anonym)
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Hallo Tobi,

Tobi78 wrote:

. und auch ob es nach dem dt. Gesetz/Rechtsprechung einen Unterschied macht, ob ich mit jemanden 'nur so zum Spass' oder gegen Honorar ein wenig mit Ihm/Ihr "rede" und er/sie sich danach besser fühlt.

Die Abgrenzung ist wirklich sehr grau... deshalb machen ja viele Leute den kleinen HP - sie wollen sich halt absichern.
Solange du dich "nur" mit jemanden unterhälst z. B. über sein Leben, ist das in der Regel Beratung und rechtlich völlig unproblematisch.
Schwierig wird es insbesondere dann, wenn du deinem Klienten versprichst, ihn von einer Krankheit zu heilen.
Beispiel: jemand kommt zu dir, weil er Angst hat sich in geschlossenen Räumen aufzuhalten, Fahrstühlen usw. und du sagst, ok das kriegen wir mit NLP in den Griff. Dann "behandelst" du schon im Sinne des Gesetzes. Keine Erfolgsversprechen abgegen also.

Du darfst in keinem Fall mit Leuten mit "psychischer Krankheit" arbeiten, d.h. neurotische und psychotische Leiden. Grundlage hierfür ist der ICD 10, der festlegt, was als solche gilt - zum Beispiel: Ängststörungen, Depression, Eßstörungen, Sexualstörungen, Zwänge, psychosomatische Erkrankungen und natürlich die klassischen Psychosen, Schizophrenie, Borderline und wie sie alle heißen.
Der Witz ist, dass du ohne psychiatrische Kenntnisse oder HP-Schein, diese Störungsbilder in der Regel gar nicht exakt erkennen kannst. Du DARFST auch keine Diagnosen aussprechen, z. B. "da haben sie aber eine ausgeprägte Neurose".

Zum Beispiel wenn ich als (bezahlter) Coach, jemandem 'beibringen' würde in Trance zu gehen und ihm/ihr dabei die Möglichkeiten zeige sich ohne z.b. Vortrags- oder Prüfungs-Angst gut zu fühlen..

In der Regel ist das keine Angststörung und insoweit kannst du damit arbeiten. Schwierig wird es, wenn derjenige seit vielen Jahren unter massiven Ängsten leidet, die sein komplettes Leben beeinträchtigen, dann könnte man auf die Idee kommen, dass hier Therapie angezeigt ist.
Vielleicht als Richtlinie zur Abklärung:
wie lange kennen sie das Problem schon?
taucht die Angst auch in anderen Lebensbereichen auf?

Wenn sich jemand beispielsweise temporär niedergeschlagen fühlt, so würde man auch noch nicht von einer "Depression" sprechen. Die Symptome einer Depression sind Antriebs- bzw. Denkhemmung, Stimmungseinengung, innere Unruhe und Schlafstörungen und körperliche Symptome.

Grundsätzlich würde ich bei Klienten, die ich nicht gut kenne, auch vorher abklären ob bei dem "Problem" irgendwelche körperlichen Symptome auftreten, wie etwa Schlaflosigkeit, Gewichtsab-/zunahme, Appetitlosigkeit und ähnliches. Dann wirds sicherlich auch problematisch.

Gesetzliche Grundlagen bilden das Heilpraktiker- und das Psychotherapeutengesetz. Beide kann man leicht googlen. Natürlich macht es Sinn, sich etwas mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern zu beschäftigen, um mitzubekommen, was hierzulande als "Krankheit" gilt (auch wenn man die Meinung möglicherweise nicht teilt).
Letztendlich bleibt einem als "psychologischer Berater" aber immer nur der gesunde Menschenverstand und das eigene Verantwortungsgefühl, um zu entscheiden, mit wem man arbeitet und mit wem nicht. Vielleicht reicht es ja manchmal auch, den Klienten zum Arzt zu schicken, um das ganze mal abklären zu lassen. Wenn der nichts findet, hat man sich sicherlich schon ganz gut abgesichert.

Für mich ist "Krankheitswert" ein sehr virtueller Begriff. Kennt der Gesetzgeber eine "Bestimmungs-Einheit' ab wann ein Klient sich krank fühlen muss? (= krank ist)

Der Gesetzgeber beschreibt das natürlich sehr allgemein, sowas wird dann in der Rechtssprechung genauer geregelt.
Du kannst in der einschlägigen Literatur zur Vorbereitung auf die kleine Heilpraktikerprüfung nachschlagen. Dort werden die einzelnen Krankheitsbilder einschließlich der Symptome behandelt. Leider sind die Übergänge zwischen Normalität und Krankheit in diesem Bereich fließend... :2:

Das ganze relativiert sich insoweit etwas, da im Ernstfall der Richter ja davon ausgeht, dass er es mit einem medizinischen Laien zu tun hat. Er muß dem Betreffenden also erstmal nachweisen, dass dieser auch als medizinischer Laie hätte erkennen können , dass es sich um eine Krankheit handelte (z. B. wenn der Klient von sich sagt: "Bei mir wurde eine Angststörung diagnostiziert" etc.)
Liebe Grüße Bodhi


   
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(@Anonym)
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Hi Tobi,
ich benutze sowas wie Hypnose (kann ich ja auch nicht) oder anderes überhaupt nicht. Ich mache nur Kommunikationstrainings mit Entspannungsübungen (dies lasse ich mir zum Teil auch schriftlich bestätigen). Ich weis auch nicht warum, aber viele mit denen ich gearbeitet habe berichten mir später, dass sie positive Nebenerscheinungen bemerkt haben.
Ich werde wohl jedoch demnächst auch den „Kleinen Heilpraktiker“ machen. Das bedeutet das Buch Psychiatrie und Psychotherapie von Hans- Jürgen Möller auswendig zu lernen.
Grüße aus Braunschweig

Bernd


   
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(@Anonym)
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Hi Bernd,

ich benutze sowas wie Hypnose (kann ich ja auch nicht) oder anderes überhaupt nicht.

Hm... was verstehst du unter Hypnose? Meist wird im NLP ja Hypnose mit Trance gleichgesetzt. Das Wort "Hypnose" würde ich allerdings auch nicht verwenden.
Der kleine HP ist sicherlich einige Lernerei und ist ja auch nicht billig. Lohnt sich sicherlich, sich da intensiv drauf vorzubereiten. Vorbereitungsgruppe?
Viele Grüße Bodhi


   
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(@Anonym)
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Hallo Bodhi,

Bodhi wrote:

Hi Bernd,
Hm... was verstehst du unter Hypnose? Meist wird im NLP ja Hypnose mit Trance gleichgesetzt. Das Wort "Hypnose" würde ich allerdings auch nicht verwenden.

Für mich ist Trance ein Synonym für Hypnose.
Was aber Hypnose oder Trance ist weis ich auch nicht. Ich denke das ist was für Sprüchologen.

Ich kenne nur sowas wie Mentaltechniken und das darf man auch in Deutschland benutzen ohne Therapeut zu sein.:1:


   
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(@Anonym)
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Bernd wrote:

Ich kenne nur sowas wie Mentaltechniken und das darf man auch in Deutschland benutzen ohne Therapeut zu sein.:1:

Stimmt wohl :14:


   
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(@Anonym)
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Bernd wrote:

Das bedeutet das Buch Psychiatrie und Psychotherapie von Hans- Jürgen Möller auswendig zu lernen.

ich kenne zwei die sind jetzt "echte" Heilpraktiker ... nur leider haben sie auf dem Weg ihre Heilkraft völlig verloren.

Reine Mutmaßung daß die Beschäftigung mit Sympthomen und Krankheiten usw dazu geführt hat und natürlich kann es auch nicht sein daß im Wachzustand gelesene Bücher derartige suggestive Wirkungen haben schon etablierte "EnergieKanäle" wieder zu schließen.

Alles Teufelzeug :23:


   
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(@Anonym)
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DeMike wrote:

ich kenne zwei die sind jetzt "echte" Heilpraktiker ... nur leider haben sie auf dem Weg ihre Heilkraft völlig verloren.

Tja manch einer ist von so ein bißchen Gehirnaktivität schon überfordert :14:


   
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