Ich als Nicht-Angestellter habe davon mal so gar keine Ahnung. Wer kennt sich aus ... es gibt doch "Sonderurlaub" bzw. "Bildungsurlaub", wer kann das beantragen und was gibt´s dafür?
bildung ist landessache, von daher ist das thema bildungsurlaub in jedem land unterschiedlich geregelt
für niedersachens gilt (und so ähnlich wahrscheinlich auch für die anderen bundesländer): ein arbeitnehmer hat einen gesetzlichen anspruch auf insgesamt 5 tage bildungsurlaub, wenn er mindestens 6 monate in seinem betrieb beschäftigt ist. auch der bildungsurlaub des vorjahres kann (wenn der arbeitnehmer in der zeit bereits im betrieb beschäftigt war) vom arbeitnehmer entnommen werden
welche kurse können das sein?
grundsätzlich gilt, dass es nichts mit dem ausgeübten job zu tun haben muss, es geht um das thema "horizont erweitern" (während meiner bankerzeit hab ich mal nen dänischkurs gemacht ;-)...) einzige voraussetzung: die bildungsmaßnahme muss ein staatlich anerkannte maßnahme sein.
weiss jemand, wie "man" sich das als trainer für seine maßnahmen anerkennen lassen kann??? ist ja interessant...
liebe grüße
steffi
Hallo Steffi.
Könntest du mir bitte noch schreiben.
Der Bildungsurlaub, muß dieser auch bezahlt werden vom Arbeitgeber, oder bekommt man nur eher eine unbezahlte Freistellung?
Zählen diese Tage dann zusätzlich zum Jahresurlaub oder wird sie vom Jahresurlaub abgezogen.
Liebe Grüße
Silke
Sorry, meine Fragen haben sich eben beantwortet.
Ich durfte wiedermal feststellen, ich wohne im Falschen Bundesland, in Sachsen gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Jo wer lesen mag, wo und wie die Rechtssprechung zum Bildungsurlaub ist:
Bildungsfreistellung in Europa eine Strategie zur Förderung lebenslangen Lernens?