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            <title>
									Rechtsgrundlagen für Trainer und Coaches - Das grosse NLP-Forum				            </title>
            <link>https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/</link>
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            <language>de</language>
            <lastBuildDate>Sat, 09 May 2026 16:42:14 +0000</lastBuildDate>
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                        <title>Einzel- und Hypnosecoaching: Was darf ich/nicht?</title>
                        <link>https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/einzel-und-hypnosecoaching-was-darf-ich-nicht/</link>
                        <pubDate>Fri, 10 Oct 2014 19:17:22 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hallo Leute, 

ich war gestern in unserer Lokalzeitung 
und heute ist mein Briefkasten gefüllt mit ein einigen neuen Coachinganfragen - Hurra!!!

Jetzt sind auch ein paar Anfragen dabei...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hallo Leute, 

ich war gestern in unserer Lokalzeitung 
http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Er-versetzt-seine-Mitmenschen-in-Trance-id31603837.html
und heute ist mein Briefkasten gefüllt mit ein einigen neuen Coachinganfragen - Hurra!!!

Jetzt sind auch ein paar Anfragen dabei, wo ich mir rechtlich nicht zu 100% sicher bin - ich habe aber kein Nachschlagwerk, was ich darf und was nicht!
2 Beispiele:
Anfrage: Prüfungsangst
Hier weiß ich sicher, dass ich behandeln darf. 

Anfrage 2: 
"...vorallem das Thema "Ängste und Phobien" hat mich angesprochen. Ich denke und ich fühle sehr stark in mir, dass ich ein Mensch mit unheimlichem Erfolg sein könnte, würden mich meine Ängste, Depressionen und zeitweisen Suchtprobleme (Alkohol) nicht daran hindern und blockieren. Gerne würde ich mal Deine Art der Problembewältigung ausprobieren. Viele Psychiater konnten mir bis heute nicht helfen und ich habe resigniert.  Was würde denn so eine einmalige Sitzung kosten und wo wäre das?"

Hier klingeln bei mir alle Alarmglocken. Sucht darf ich meines Wissens nach nicht behandeln (ICD10). Dass er bei mehreren Psychiatern war, ist das nächste Alarmzeichen. 

Was mich jetzt ärgert: Ich hab kein Nachschlagwerk, in dem ich meine beiden Annahmen bestätigen könnte. Gibts da eine Website, ein Buch oder sonstwas, in dem ich ganz klar ablesen kann was ich darf und was nicht?

Liebe Grüße,

Mark]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/">Rechtsgrundlagen für Trainer und Coaches</category>                        <dc:creator>mark-oswald</dc:creator>
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				                    <item>
                        <title>Rechte und Pflichten für Trainer (Einzelfall)</title>
                        <link>https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/rechte-und-pflichten-fur-trainer-einzelfall/</link>
                        <pubDate>Tue, 17 Jun 2014 14:40:15 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Rechtsgrundlagen für Trainer und Coaches.. welche Rechte haben die Teilnehmer bzw. welche Pflichten haben Trainer und Coaches den Telnehmern gegenüber?!!!!
Ausser der reine Wissenvermittlun...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Rechtsgrundlagen für Trainer und Coaches.. welche Rechte haben die Teilnehmer bzw. welche Pflichten haben Trainer und Coaches den Telnehmern gegenüber?!!!!
Ausser der reine Wissenvermittlung, die sicher niemals ganz objektiv sein kann - siehe NLP-Grundlage "Die Landkarte ist nicht das Gebiet", erwarte ich als Teilnehmerin vor allem Respekt und Verantwortungsbewusstsein vom Trainer/Coach. 
Ich will nicht ausserordentlich sexuell belästigt werden und will es auch nicht erleben, dass dies anderen Seminarteilnehmern bzw Zimmergenossen/innen geschieht. Ich erwarte, dass der Trainer Dinge, die ich ihm in Vertrauen erzählt habe, auch beachtet und nicht alles einfach vergisst, weil er tausend andere Sachen im Kopf hat und auch leicht das eine mit dem anderen oder auch den einen/ die eine mit dem anderen/ die andere verwechselt! Folgen können da gravierend sein!!!!
Auch interessiere ich mich nicht für irgendwelche tollen Sexspielzeuge, die der Trainer sich privat gekauft hat.. und i c h  habe   bereits alles was mich im sexuellen Bereich interessiert ausprobiert.. verlange aber von anderen nicht, dass sie das auch müssen. Ich habe  jeden Tag beruflich mit Sex zu tun und bin nach Much gekommen, um NLP zu lernen.. mehr nicht. Entpuppt sich der Trainer als ungeeignet, da respektlos und verantwortungslos, halte ich mich auch nicht an einen einseitig geschlossenen Vertrag, bei dem nur einer die Pflichten.. nämlich die Zahlung ...erfüllen muss.

Liebe Grüße Astrid]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/">Rechtsgrundlagen für Trainer und Coaches</category>                        <dc:creator>bizarrhexe</dc:creator>
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                        <title>Vertragsgrundlagen und Widerrufsbelehrung</title>
                        <link>https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/vertragsgrundlagen-und-widerrufsbelehrung/</link>
                        <pubDate>Tue, 17 Jun 2014 10:25:53 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Vor langer Zeit wurden bestimmte Geschäfte als &quot;Haustürgeschäfte&quot; deklariert, welches besonderen Vorschriften unterliegt. So hat ein Kunde bei einem Haustürgeschäft ein Widerrufsrecht. Und e...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Vor langer Zeit wurden bestimmte Geschäfte als "Haustürgeschäfte" deklariert, welches besonderen Vorschriften unterliegt. So hat ein Kunde bei einem Haustürgeschäft ein Widerrufsrecht. Und er muß darüber belehrt werden, daß er ein Widerrufsrecht hat.

Der Gedanke dahinter war, den Verbraucher vor "Druckverkäufern" zu schützen, die einem "an der Haustüre etwas aufschwatzen". Inzwischen gilt die Widerrufsgrundlage auch für Geschäfte nach dem Fernabsatzgesetz, also bei Käufen im Internet.

Ist Ihnen mal aufgefallen, wie viele Online-Shops damit werben, daß man Ihnen ein großzügiges 14tätiges Widerrufsrecht einräumt? Kein Wunder: Gesetzlich ist das vorgeschrieben. Es gibt nur wenige Sonderfälle, in denen das umgangen werden kann. So zum Beispiel wenn ein Produkt "speziell für den Kunden angefertigt" wird.

Sony hat das mal sehr raffiniert ausgenutzt: In einer Werbeaktion hat Sony im Online-Verkauf von VAIO-Notebooks  den Kunden angeboten, das Notebook kostenlos gravieren zu lassen. Was nach einer kleinen, netten Geste aussieht hat in Wirklichkeit eine spannende rechtliche Auswirkung: Durch die Gravur erlischt das Widerrufsrecht: Der Kunde kann das Notebook bei Nichtgefallen nicht mehr zurückschicken.

Es gibt viele Grenzfälle, und das nächste Problem ist, daß der Anbieter nachweisen muß, daß er den Kunden über das Widerrufsrecht belehrt hat. Wenn das nicht der Fall ist kann der Kunde auch ein halbes Jahr später noch von dem Vertrag zurücktreten. Und jeder Online-Anbieter kennt das ganze zu genüge: Wenn ein Kunde nach zwei Monaten auf einmal doch nicht mehr will ... behauptet er, keine Widerrufsbelehrung erhalten zu haben und verlangt sein Geld zurück.

Ein Gesetz, das wie so viele andere sicherlich am Schreibtisch entstanden ist, mit den besten Absichten jedoch ohne wirkliche Praxiserfahrung. Denn, mal ganz ehrlich: Welchen Sinn macht das Widerrufsrecht bei einer Seminaranmeldung? Wenn jemand nicht sicher ist, dann soll er sich nicht anmelden!
Doch es ändert nichts an der Rechtsgrundlage: Es lässt sich nicht umgehen!

Alles LIebe, Julian!]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/">Rechtsgrundlagen für Trainer und Coaches</category>                        <dc:creator>Julian</dc:creator>
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                        <title>Heilpraktikergesetz in Seminaren</title>
                        <link>https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/heilpraktikergesetz-in-seminaren/</link>
                        <pubDate>Tue, 17 Jun 2014 10:16:53 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Hi allerseits,

das Heilpraktikergesetz ist leider sehr, sehr unscharf formulierung und es liegt immer wieder in der Verantwortung der Gesundheitsämter der einzelnen Bundesländer, es auszu...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[Hi allerseits,

das Heilpraktikergesetz ist leider sehr, sehr unscharf formulierung und es liegt immer wieder in der Verantwortung der Gesundheitsämter der einzelnen Bundesländer, es auszulegen. 

Gucken wir usn mal den Titel und den §1 an:

<blockquote>Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

(...)

§1

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".

(...)</blockquote>

Jedem NLPler dürfte schnell auffallen, daß "Heilkunde" eine Nominalisierung ist, ebenso wie "Krankheit", "Heilung", "Linderung" und vielem mehr. Die Auslegungsfrage ist also "Was ist eine Krankheit" und "Was ist Heilung"?

Wenn wir jemandem eine Methode beibringen, mit der er sich selbst heilen kann? Oder wie sieht es aus mit Raucherentwöhnungen: Einige Gesundheitsämter sehen "Rauchen" als "Sucht" und somit ist es eine Krankheit. Darf ein Hypnotiseur, sofern er nicht Heilpraktiker oder Therapeut ist, eine Raucherentwöhnung anbieten?

Noch schlimmer wird es, wenn man die Frage stellt, ob jemand selbst einschätzen darf, ob er "Krank" ist. Wenn jemand, um das Gesetz zu umgehen, zu einem Coach kommt und sagt, er wäre gesund und hätte gerne ein Coching was theoretisch gegen Krebs helfen würde ... während er in wirklichkeit eine Krebsdiagnose in der Tasche hat ... was ist dann los?

Wie sieht es aus mit Kopfschmerzen, ist das eine Krankheit?
Ein Tinitus, der nur wegen Verspannungen entsteht ... ist eine Entspannungstrance in dem Fall schon eine "Heilung"?

Wie seht Ihr das? 
Wer hatte schon einmal einen Konflikt mit dem HPG?

Alles Liebe, Julian!]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://www.nlp-deutschland.de/forum/rechtsgrundlagen-fur-trainer-und-coaches/">Rechtsgrundlagen für Trainer und Coaches</category>                        <dc:creator>Julian</dc:creator>
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