Benachrichtigungen
Alles löschen

Das "Recht am eigenen Bild" in Seminarmitschnitten

Seite 2 / 3

(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Mäggi wrote:

Diese Vorgehensweise halte ich für ein Unternehmen sehr wichtig das es bis ins Detail geprüft wird um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Lieben Gruß
Mäggi

Das Erstellen notarieller / anwaltlich geprüfter Formulare ist richtig gut teuer.
Allerdings ist die Sicherheit die dahinter steckt, absolut.
Inwiefern man sich darauf einlassen möchte als Unternehmer, hängt von der Größe/Umsatz des Unternehmens ab. Wobei ich persönlich im Falle eines Unternehmens immer für die rechtlich abgesicherte Schiene wäre.
Derartige Kosten bringen ja auch im steuerlichen Bereich Vorteile :9:

lg. Marion


   
AntwortZitat
(@maggi)
Famed Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 3488
 

@Michi

Wenn ich zu einem Seminar gehe und innerhalb des Seminars Auszeichnungen gemacht werden ,die dann später analysiert werden von den Teilnehmern habe ich nichts dagegen.
Wenn diese Aufnahmen zu Werbezwecken oder in Form von CD´S in Umlauf kommen hab ich sehr wohl etwas dagegen.
Für mich würde dann zusätzlich zu meinem Geld das ich fürs Seminar bezahlt habe noch Geld gemacht mit den Aufzeichnungen.

Es kommt drauf an was mit den Aufnahmen gemacht wird.

Wenn ich bedenke was alles mit den Casting-Aufnahmen gemacht wurde von Deutschland sucht den Superstar wird mir einfach nur schlecht.
(Recht am Bild haben diese Leute bestimmt auch per Unterschrift abgegeben)

Innerhalb des Seminars......ja...sonst nein

Lieben Gruß
Mäggi


   
AntwortZitat
(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Danielle wrote:

Michi, dafür kanns diverse Gründe geben:
Erster Grund: es könnte ja jemand sehen der den kennt den kennt usw....
zweiter Grund: huiii ... meine Fotos- wenn veröffentlicht - könnten zum Missbrauch hergenommen werden ; Missbrauch durch Fotomontagen und wiedereinstellen im Netz
3.Möglichkeit: ich will hier nicht erkannt werden und es soll keiner wissen, was ich in meiner Freizeit oder sonstwo mache...
4. Möglichkeit : Ich bin eine prominente Persönlichkeit, es könnten Dinge zusammengedichtet werden an Hand von Bildern, die meinem Image schaden könnten... jedermann würde mich erkennen.

aha :1:. Frage an alle anderen Leser. Gibt es noch mehr mögliche Gründe?

Vor ein paar Jahren hätte ich noch genauso gedacht, doch heute :5: ?
Ich habe mir längst alle Hemmingen, Bedenken, Ängste usw de-installiert. Nichts von diesen Eigenschaften / Gefühlen hat etwas mit mir, dem echten Michi zu tun. Die waren , wie mir erst im Nachhinein deutlich wurde, alle - wirklich alle durch mein Umfeld einprogrammiert worden.

Vielleicht ist auch nur meine frühere Schüchternheit in das völlige Gegenteil umgeschlagen..... :17: So doll Schüchtern wie ich mal war müßte ich jetzt eigentlich Exhibitionist sein :14::14::14::14::14::14:

Natürlich respektiere ich andere Meinungen sehr! :26:

@ Mäggi: ja kann ich nachvollziehen daß Du nicht als Hauptdarstellerin ausgenutzt werden möchtest. Aber glaubst Du wirklich nehmen wir mal Julian als Beispiel. Es würde eine DVD-Produziert und Du wärst eine wichtiger Teil der Aufnahme und die DVD würde reißenden Absatz finden. Glaubst Du Julian würde Dich übervorteilen? So großzügig wie Julian ist bin ich mir fast sicher daß Du ob dem Geschenk daß er sich ausgedacht hätte der Mund offen stehen bleiben würde..........:26::26::26:

Die Situition ist insofern ein wenig schwierig weil die Teilnehmer eines WorkShop oft dissoziert da sitzen und erst ganz langsam Vertrauen fassen und erst dann echt & authentisch sind.

Ich befürchte daß allzuviel Papier & Vertragskram diese Situation eher verschlechtern kann. Stell Dir vor wieviel NLP noch bringt wenn jeder glaubt er müsse eine Rolle spielen. Null !!! Dissoziert heißt keine Gefühle - und keine beteiligten Gefühle heißt leider auch keine Wirkung. Auch der Umkehrschluß ist richtig. Je heftiger die Gefühle desto intensiver, schneller und nachhaltiger die Lernwirkung.

Mein Gott was passiert den schon wenn ich auf die Bühne muß und mir fällt nichts ein oder ich stottere herum. Es baut sich in mir eine unheimliche Energie auf .... und der Trainer gibt mir die Tips die alles wie von alleine laufen lassen. Nun habe ich zwei Möglichkeiten. Entweder ich koche weiter und versuche mit meinem Verstand weiterzukommen oder ich lasse alles (Dagegen)denken sein , mache was der Trainer vorschlägt .... und ernte begeisterten Applaus.

Also ich steh zu jedem Mist und zu jedem Highlight das ich fabriziere. Und wenn ich schlecht dastehe (aus welcher Sicht) dann bin ich halt derjenige von dem andere lernen können und dessen Fehler sie dann später möglicherweise nie machen müssen. Es geht doch auf dieser Welt nicht (nur) um mich .... es geht tatsächlich um ALLE(S)


   
AntwortZitat
(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Michi, ja Du bist einer der Glücklichen, die damit überhaupt kein Problem haben. Ich inzwischen auch nicht (mehr). Sollte ich Missbrauch feststellen, so weiß ich, wie ich mich dagegen wehren kann.
Sollte ich nicht zufällig über Missbrauch an meinem persönlichen "Gut" stolpern, ist es mir schnurz... ganz ehrlich.
Mit Missbrauch meine ich nicht die Original-Bilder, die völlig harmlos veröffentlicht sind. Missbrauch wirds erst dann, wenn rummanipuliert wird und dem "Opfer" dadurch ein wirtschaftlicher oder körperlicher Schaden entsteht, als Folge dessen. Das ist dann eindeutig eine strafrechtliche Sache.

Ich möchte allerdings nicht wissen, wieviele Menschen eben schon mit der Grundannahme ein Problem hätten/haben... Rechtsstreitigkeiten in diese Richtung gibt es wahrlich ausreichend.

Sicher macht auch Papierkram das Ganze etwas "unromantischer", nur ist Julian damit einiges sicherer und er muss sich nicht ständig Gedanken machen über ein "was wäre wenn...".

l.G. Marion


   
AntwortZitat
(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Danielle wrote:

Sicher macht auch Papierkram das Ganze etwas "unromantischer", nur ist Julian damit einiges sicherer und er muss sich nicht ständig Gedanken machen über ein "was wäre wenn...".

Coool :5:

Ich bin Handwerker & Designer un somit nicht so doll geeignet ein geeignetes Formular zu entwerfen.

Kann uns hier Nicole helfen? Oder wer sonst hat reichlich juristische Ahnung zum Thema?


   
AntwortZitat
 ni
(@ni)
Noble Member
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 1359
 

Wer ruft nach mir??? *guck* *luk* *linz*

Also: Das Recht am eigenen Bild ist nur bedingt geschützt, das erstmal vorneweg. Probleme gibt es schonmal nur dann, wenn sich jemand beschwert. Strafrechtlich handelt es sich um ein Antragsdelikt, m.a.W. muss der Verletzte Strafantrag stellen. Zivilrechtlich muss er seine Ansprüche so wie so erst geltend machen, bevor sich damit irgendjemand sonst befasst. Also: Wo kein Kläger da kein Richter.

Dann ist zu unterscheiden zwischen Intimsphäre, Privatsphäre und öffentlicher Sphäre, die auch gestuftem Schutz (in eben der Reihenfolge) unterliegen.

Wenn ein Seminar als Intimsphäre anzusehen ist, ist es wohl nicht zulässig ohne Einwilligung. Betrachtet man es als Privatsphäre wird es schon kritischer. Letzteres wäre wohl bei einem Seminar mit abgegrenztem Teilnehmerrahmen wohl nicht anzunehmen.

Das mal grundsätzlich. Die andere Sache sind die AGB´s. Ich persönlich halte es für einen gangbaren Weg. Mangels ausdrücklicher Regelung bestimmt sich die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung einer solchen Klausel (Freigabe von Aufnahmen der eigenen Person) nach § 307 BGB. Hiernach müsste eine unangemessene Benachteiligung vorliegen. Die sehe ich hierin nicht. Immerhin hat der Teilnehmer ja die Möglichkeit, hiergegen zu widersprechen.

Auch halte ich persönlich es nicht für eine überraschende Klausel. Gemäß § 305 c BGB wird eine Klausel auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie ungewöhnlich -und- überraschend ist. Nach meinem Dafürhalten ist die Aufnahme eines Seminars recht üblich (woher sonst kämen die ganzen Mitschnitte auf den Markt???). Bei überschaubaren AGB´s dürfte die Klausel auch nicht notwendigerweise überraschend sein.

Ich denke spätestens, wenn der- oder diejenige die Kameras sieht und noch vom Vertrag zurücktreten kann, ist es nicht mehr überraschend.

Natürlich ist es sicherer, sich vorher explizit eine Unterschrift einzuholen. Ist dann halt eine Abwägungsfrage, wieviel Aufwand man dem Kunden zumuten will für wieviel Nutzen.

Das mal so als Grobübersicht.

Liebe Grüße,
Nicole


   
AntwortZitat
(@julian)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 4664
Themenstarter  

Wie ist es denn, wenn die Teilnehmer voneinander Bilder machen? Chiemsee z.B.: Ich habe dieses Jahr nicht einmal eine Kamera dabeigehabt, wenn also jemand keine Bilder will, aber später im Forum Bilder veröffentlicht werden ... die Rechtslage dürfte spannend werden. 😉


   
AntwortZitat
(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Nicole wrote:

Nach meinem Dafürhalten ist die Aufnahme eines Seminars recht üblich (woher sonst kämen die ganzen Mitschnitte auf den Markt???).

Das zieht nicht. Nur weil eine überraschende Klausel üblich ist, wird sie dadurch nicht nicht uberraschend. Das hätte wohl jede Bank oder Versicherung gerne. Schlußfolgerung wäre dann auch, daß die Klausel deshalb nicht überraschend sein kann, da der Annehmende ja natürlich den ganzen Vertrag plus AGB gelesen hat. Außerdem könnte ja die Konkurrenz ein paar Euro in eine Vertragsgestaltung investiert haben. 🙂

Eine Klausel ist dann inhaltlich überraschend, wenn der Annehmende sie gemessen am Vertragsgegenstand nicht erwarten konnte. Kurz: es werden Dinge zusammengebracht, die nicht zusammen gehören.

Ich denke spätestens, wenn der- oder diejenige die Kameras sieht und noch vom Vertrag zurücktreten kann, ist es nicht mehr überraschend.

Sicherlich nicht. Der Teilnehmer hat ein Seminar gebucht und kriegt das auch. Wenn der Verwender seine AGB nicht wasserfest hinkriegt, geht das allein zu seinen Lasten. Ganz abgesehen davon, woraus sollte das Rücktrittsrecht denn überhaupt folgen?


   
AntwortZitat
(@julian)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 4664
Themenstarter  

Ich denke spätestens, wenn der- oder diejenige die Kameras sieht und noch vom Vertrag zurücktreten kann, ist es nicht mehr überraschend.

Stimmt, doch andersrum würde ich auch argumentieren:

Wenn ein Teilnehmer Kameras sieht (nicht nur von anderen Teilnehmern sondern ein ganzes professionelles Kamera-Team) kann an der Stelle schon eine Intervention erwartet werden. Einen nicht erfolgten Einwand als konkludente Willenserklärung zu sehen wäre wohl übertrieben, doch mal ganz menschlich gesehen: Wer in drei Kameras reinschaut, dem Regisseur zuwinkt und dann noch ein Daumen-Hoch-Bild für den Fotografen stellt, der wirkt nicht wirklcih überzeugend wenn er hinterher sagt "Ich wusste nicht,d aß da Bilder gemacht werden". 😉

Dennoch, klar, macht es mehr Sinn, solche Dinge vorher zu klären, so daß jeder Bescheid weiß und alles in trockenen Tüchern ist.

Alles Liebe, Julian!


   
AntwortZitat
 ni
(@ni)
Noble Member
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 1359
 

BenFeldman wrote:

Das zieht nicht. Nur weil eine überraschende Klausel üblich ist, wird sie dadurch nicht nicht uberraschend. Das hätte wohl jede Bank oder Versicherung gerne. Schlußfolgerung wäre dann auch, daß die Klausel deshalb nicht überraschend sein kann, da der Annehmende ja natürlich den ganzen Vertrag plus AGB gelesen hat. Außerdem könnte ja die Konkurrenz ein paar Euro in eine Vertragsgestaltung investiert haben. 🙂

Eine Klausel ist dann inhaltlich überraschend, wenn der Annehmende sie gemessen am Vertragsgegenstand nicht erwarten konnte. Kurz: es werden Dinge zusammengebracht, die nicht zusammen gehören.

Nochmal:

Nicole]Gemäß § 305 c BGB wird eine Klausel auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie ungewöhnlich -und- überraschend ist.

Noch genauer:
Der Klausel muss ein Überrumpelungsmoment innewohnen (Palandt, § 305 c, Rn. 4). Sie wird dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht mit ihr zu rechnen braucht. Wenn es üblich ist, auf Seminaren Mitschnitte zu fertigen, kann der Vertragspartner damit rechnen, dass dies auch bei seinem Seminar geschieht. Der Überraschungsmoment wird darüber hinaus damit hinfällig, wenn diese jene Klausel ausdrücklich im Vertrag unmißverständlich aufgeführt wird. Eine solche Klausel kann höchstens dann noch als überraschend angesehen werden, wenn sie geradezu versteckt wird. (Hamm, NjW-RR 97, 370 wrote:

Sicherlich nicht. Der Teilnehmer hat ein Seminar gebucht und kriegt das auch. Wenn der Verwender seine AGB nicht wasserfest hinkriegt, geht das allein zu seinen Lasten. Ganz abgesehen davon, woraus sollte das Rücktrittsrecht denn überhaupt folgen?

Aus dem Vertrag, bzw. aus den AGB. Sorry, hatte ich nicht deutlich genug gesagt. Ich würde im Falle des fehlenden Einverständnisses ein beiderseitiges Rücktrittsrecht einräumen. Finde ich legitim.

Allerdings um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen: Wenn wir uns hier schon so fetzen, macht es, glaub ich, mehr Sinn, sich so etwas ausdrücklich bestätigen zu lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite 😉

Liebe Grüße,
Nicole


   
AntwortZitat
(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Suuuperspannend !!!!! Danke schön Nicole :26::24::24::24::24:

ThougtStorm:

Wenn eine Teilnehmerin nicht auf Fotos zu sehen sein will was kann dahinter stecken? Sind das nachvollziehbare Argumente oder Symptome überhöhter Ängste? Sollte der Teilnehmerin explicit die Auflösung dieser Bedenken angeboten werden? Für welche Art von Ursachen steht möglicherweise die "Angst vorm Foto"? Feedback

Andere Baustelle: Was macht ein NLP-Trainer dem von einer Teilnehmerin gesagt wird "ich will nicht vor der Gruppe sprechen" als nächstes? :17: Sprechen = auditiv Sehen = visuell (auf Bildern gesehen werden...)

Wie kann eine Teilnehmerin im Regen nicht naß werden? Wie kann eine Teilnehmerin wachsen wenn sie nicht naß wird? Es heißt doch auch wer naß wird wächst. Wieso geht eine Teilnehmerin zu einem WorkShop indem es zu 90% um SelbstÄnderung geht und pazzt dann?

Daß ein einzelnes Bild stört welches eine Person unvorteilhaft zeigt, das kann ich ja nachvollziehen. Daß das prinzipiell so sein soll nicht immer.

..... und jetzt stelle ich mir ein Bild vor indem sich Teilnehmerin und Trainer die Hände reichen ... und mit Tränchen in den Augen mag hier klar werden daß Beide nur das Beste für den anderen wollen. Der Trainer gibt sein Bestes in der Veränderungsarbeit und hilft dabei aufzuzeigen wie alte Blokaden aufzulösen sind und die Teilnehmerin macht voll mit , konfrontiert sich (noch ein einziges mal) mit ihren Ängsten und läßt sie endgültig los, spürt voll des Dankes wie eine alte Last von ihren Schultern fällt und ist endlich frei für ein neues Leben....

.....schnappt sich sofort den Julian und knuddelt ihn....

Und weil wir alle unsterblich sind ... knuddeln sie noch heute ... es sei denn ich schreibe etwas anderes :14::14::14::14:

PS: Wer kann nachfühlen wie es ist wenn große Gewichte wie ein Rucksack von den Schultern genommen werden und wie das Gefühl ist jetzt fast zu schweben?


   
AntwortZitat
(@maggi)
Famed Member
Beigetreten: Vor 10 Jahren
Beiträge: 3488
 

von Michi

..... und jetzt stelle ich mir ein Bild vor indem sich Teilnehmerin und Trainer die Hände reichen ... und mit Tränchen in den Augen mag hier klar werden daß Beide nur das Beste für den anderen wollen. Der Trainer gibt sein Bestes in der Veränderungsarbeit und hilft dabei aufzuzeigen wie alte Blokaden aufzulösen sind und die Teilnehmerin macht voll mit , konfrontiert sich (noch ein einziges mal) mit ihren Ängsten und läßt sie endgültig los, spürt voll des Dankes wie eine alte Last von ihren Schultern fällt und ist endlich frei für ein neues Leben....

Alles wunderbar.....wenn es innerhalb des Seminars ist

Was mich stört ist das die Seminarmitschnitte verkauft werden.......das heißt für mich

Ich bezahle ein Seminar wie alle Seminarteilnehmer.....das wird aufgenommen und verkauft........
Bin ich dann Hauptdarsteller (neben dem Trainer) der seine Rolle auch noch selbst bezahlt hat ?

Hab ich ein Seminar kostenlos mit dem Hintergrund der Mitschnitt wird verkauft(was vorher gesagt wird )...sieht das für mich schon ganz anders aus..

Julian hat damit nichts zu tun...mir geht es darum wie es allgemein gehandhabt werden darf/kann.

Lieben Gruß
Mäggi


   
AntwortZitat
 marc
(@marc)
Estimable Member
Beigetreten: Vor 11 Jahren
Beiträge: 106
 

Hallo,

ich stimme der Rechtsauffassung von Nicole nicht zu. Das Recht am eigenen Bild ist ausdrücklich geschützt in § 22 Kunsturhebergesetz. Die Ausnahmen sind in den folgenden §§ geregelt. Und sie sind genau das: Ausnahmen! Die 3-Sphären-Theorie wird erst am Ende dieser Kette relevant (Grdsatz: MEIN Recht an MEINEM Bild - Ausnahme: Ich bin eine Person der Zeitgeschichte, wie Caroline von Monacco: Kein Recht mehr am eigenen Bild - Rückausnahme: Die Bilder zeigen mich auf einem See mit meinen Kindern beim Familienleben. Das berührt meine Intimsphäre, somit habe ich wieder MEIN Recht an MEINEM Bild.)
Eine weiter Ausnahme ist in § 22 Satz 2 geregelt: Ich werde für die Abbildung entlohnt. Davon kann aber keine Rede sein, wenn ich für ein Seminar bezahle und dann die Videos zum Gewinn des Veranstalters(!) verkauft werden.
Auch spricht § 23 I Nr. 3 nicht von Veranstaltungen, sonder von Versammlungen - und meint damit wohl eher eine öffentliche Meinungsbekundung, keine unternehmerische Tätigkeit.
Auch einer Regelung in den AGB stehe ich skeptisch gegenüber: Zunächst mal könnte eine "Du mußt mit der Verwertung Deiner Bilder im Zweifel einverstanden sein"-Regelung schon unter § 308 Nr. 5 BGB subsumiert werden. Ich denke zudem, daß ein Vertrag "Ich als als Veranstalter unterrichte Dich; Du als Teilnehmer bezahlst mich" die Grundlage ist. Eine Klausel "außerdem behalte ich, Veranstalter, alle Rechte an Deinen Bildern, um sie zu kommerziellen Zwecken zu gebrauchen, soweit sie mir nutzen" ist da eher wesensfremd.
Zumindest ist die einseitige Gewinnerzielung eine Benachteiligung - und meiner Meinung nach auch unangemessen iSd § 307 BGB.
Ich habe schon einige Seminare besucht, aber noch nie eins, wo Mitschnitte zum Weiterverkauf(!) gemacht werden. Wenn ich bspw. bei einem Kampfkunst-Seminar mitmache, ist eine Videoaufzeichnung die Ausnahmen. Sie wird dann auch nur von den Teilnehmern (nicht von den Veranstaltern) gemacht und dient der persönlichen Analyse - nicht der (böse ausgedrückt) Gewinnmaximierung. Und ein solches Seminar ist bestimmt nicht so persönlich (oder besser: intim?) wie ein Seminar, in dem es um Persönlichkeit, Charakter, Wesenszüge & Co. geht.

Ich finde das immer wieder auftauchenden "Was hast Du denn schon groß zu verbergen? Probleme mit Deiner Authentizität?"-Argument sehr gefährlich: Das Recht schützt mich. PUNKT. Ich muß das - zum Glück! - nicht begründen. Es gibt Bereiche in meinem Leben, über die ich selbst die alleinige Hoheit habe, man nennt das Intimsphäre und Selbstbestimmungsrecht. Diesen Bereich KANN ich preisgeben - wenn ich es will. Und wenn ich das nicht will, bedarf das keiner Begründung. Die umgekehrte Auffassung finden wir immer wieder in Diktaturen und Polizei-Staaten... ("Guten Tag, ich bin hier der Blockwächter. Darf ich mal kurz in ihre Küche? Ist doch kein Problem, Sie haben ja nichts zu verbergen! ... oder???" *freundschaftliches-auf-die-Schulter-klatschen*)

Wenn es also unbedingt Video-Aufzeichnungen von LEHR-SEMINAREN zum Weiterverkauf geben muß (wieso eigentlich?) dann sind die problemlos von den Trainern zu machen (oder wollen die dann mehr Geld?). Warum müssen Teilnehmer darauf? Wem nützt das wirklich? Und wenn schon: dann bitte mit eindeutiger, willentlicher und wissentlicher Rechtspreisgabe und einer entsprechenden finanziellen Entlohnung.

Wobei ich natürlich nicht unterstellen will, daß alle Verkäufe allein einem geldgierigen Gewinnstreben entsprechen! Sorry, wenn der Eindruck entsteht. Nur hat der Gesetzgeber sich bei seinen Regelungen - entgegen dem allgemeinen Empfinden - etwas gedacht. Vielleicht lohnt es sich mal, darüber nachzudenken...

Hoffe, es fühlt sich niemand auf den Schlips getreten - das jedenfalls war nicht meine Absicht.

Gruß
Marc


   
AntwortZitat
(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Spannend :5::17:...

Und die auditive Seite?

Mal ein Konstrukt: Ein Trainer nimmt ein Seminar so auf daß die Seminarteilnehmer nicht (mehr) zu hören sind. Technisch ist das leicht machbar indem zB nur das Headmike Des Trainers aufgenommen wird und mittels Dynamik Expander / Kompander leisere Geräusche in Richtung unhörbar verschoben werden. Damit später vom Hörer dennoch verstanden wird um was es geht kann der Trainer ja wichtige Kommentare oder Fragen der Teilnehmer wiederholen .. was durchaus auch zum weiteren Pacing geeignet ist. Auf so einer AudioAufnahme ist kein Seminarteilnehmer zu hören .. ergo kann der Trainer mit der Aufnahme machen was er will?


   
AntwortZitat
(@julian)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 4664
Themenstarter  

Uiuiui ... inzwischen geht es ja richtig ab.

Um Euch mal auf dem laufenden zu halten, wie ICH es machen werde: Ich werde ein Extra-Formular nehmen, auf dem ich zwei Punkte klären werde:

1. Seminar ist nicht Therapie
Notwendig als Abgrenzung zum HPG

2. Aufzeichnungen

Aufzeichnunkgen lasse ich mir immer und überall absegnen. Auch bei Seminaren, wo es keine Aufzeichnungen gibt. Es ist also ein reines "es kann Aufzeichnungen geben, und die können z.B. im Marketing oder durch den Verkauf eines Seminar-Mitschnittes auch veröffentlicht werden". Es muß jedoch nicht jedes Mal stattfinden.

Dieses Formular gibt´s vorher, damit auch jeder rechtzeitig bescheid weiß. Einen diesbezüglichen Konflikt will ich nicht direkt fünf Minuten vor dem Seminar haben. Gleichzeitig muß es auch Abgedeckt sein, wenn jemand z.B. zu spät kommt.

Warum mache ich diese Linie so klar, mit der Aufzeichnung meine ich? Ganz einfach: Ein Seminar ist (!) öffentlich. Nicht rechtlich vielleicht, doch warum soll sich jemand anders geben im Seminar, wenn er von "mehr" Menschen gesehen werden kann? Wenn er das tut, dann haben wir ja schon gleich ein sehr spannendes Thema im Seminar aufzuarbeiten.

Fakt ist einfach, daß ich Teile aufzeichnen will. Es ist völlig okay, wenn jemand nicht gefilmt werden will. Dann hat er zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Entweder er kommt und muß selbst darauf achten, aus der Kamera draußen zu bleiben. Oder er geht woanders hin. Weil ... das ist absolut respektvoll gemeint ... es ist mein Semianr, und wenn ich mich mit Kameras wohlfühle und wenn auch der spätere Verkauf eines Seminar-Mitschnittes dazu dient, ein Seminar zu refinanzieren, dann ist das eben mein Weg.

Es gäbe noch eine andere Variante: Ich könnte jemandem, der "nicht" im seminar sitzen will, wenn gefilmt wird, ja anbieten, daß er mehr bezahlt und dafür keine Kameras dabei sind. Die Frage ist, ob jemand auch dazu bereit ist, eben mehr zu bezahlen. Letztendlich ist das ganz einfach ein Kostenfaktor, der einkalkuliert werden muß. Können MItschnitte verkauft werden? Ja, dann ist mehr Geld da und es kann mehr Inhalt geben und günstiger sein. Nein? Dann wird es enger, und Folge-Verdienste kann es nicht geben auf der Ebene. Also muß es natürlich teurer sein.

Wohlgemerkt, in 95% der Fälle reden wir nicht darüber, daß jemand auf der Bühne sitzt und sein Privatleben ausbreitet, sondern darüer, daß ein Hinterkopf erscheint während die Kamera auf mich hält.

Unrealistisch, daß da jemand interveniert? Na, Ihr werdet es kaum glauben, aber eine Chiemsee-Teilnehmerin hat rumgejammert, weil auf einen Bild Ihr Kopf von hinten mit etwas Phantasie zu erkennen war. Ich hätte sie nicht erkannt, wenn sie mich nicht dauf hingewiesen hätte. Zu erkennen waren wirklich nur ein paar Haare von hinten und eine Ecke von Ihrer Bluse, der rest war verdeckt von einer Person, die vor Ihr stand. Und unscharf war sie zudem.

Rechtlich ist dsa nun wirklich völlig irrelevant, selbst wenn sie zu erkennen ist darf das Bild veröffentlicht werden, da sie nicht als Einzel-Person im Bild war. Dennoch habe ich es entfehrnt. Und mir einfach überlegt, daß ich auf eine solche Zickerei keine Lust habe. Ich bin sher gerne respektvoll, doch wenn mir jemand so kommt, dann gehe ich in diese Diskussion gar nicht erst rein. Genau diese Dinge will ich ausschließen.

Es gab zwei oder drei Menschen, die darum gebeten haben, ein bestimmtes Bild rauszunehmen, weil sie sich selbst darauf nicht gefallen haben. Natürlich, sehr gerne. Aber daß mir jemand mit einem Anwalt droht, weil ein Hinterkopf zu erkennen ist ... nenene, darauf habe ich keine Lust. Es ist usus, um das noch einmal zu unterstreichen. Egal, wieviel zu erkennen ist. Es war ein privates Bild, das ein anderer Teilnehmer gemacht hat, hier wäre nichts gegangen mit einem Anwalt. Und eine freundliche Bitte wäre genauso möglich gewesen.

Und genau diesen Kinderkram möchte ich ausschalten. Daher lasse ich mir das nun vorher abzeichnen. 😉

Alles Liebe, Julian!


   
AntwortZitat
Seite 2 / 3
Teilen: