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Das "Recht am eigenen Bild" in Seminarmitschnitten

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(@julian)
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Themenstarter  

Und gleich noch eine rechtliche Sache: Das "Recht am eigenen Bild".

Diese Rechtslage ist schwammig bis zum geht-nicht-mehr. Der Gesetzgeber gibt jeder Person das Recht am eigenen Bild, wobei Personen als "Teil einer Veranstaltung" auch ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden dürfen.

Bei "Personen der Zeitgeschichte" wird dieses Recht wieder ausgehebelt ... wenn ein öffentliches Interesse es rechtfertigt gilt wieder was ganz anderes.

Bisher habe ich das so gehandhabt, daß ich die Teilnehmer, wenn ich einen zur Veröffentlichung gedachten MItschnitt eines Seminares gemacht habe, einfach direkt gefragt habe. Bei fast allen Veranstaltungen von Richard Bandler werden vorher auch Audio- und Video-Freigabe-Formulare unterschrieben, sicherlich auch nötig, bei der Menge an Teilnehmern bei Richard, wo zudem noch so gut wie jedes Seminar auch aufgezeichnet wird.

Wie handhabt Ihr das, wenn Ihr ein Seminar veranstaltet, auf dem Ihr auch eine Aufzeichnung macht?

Alles LIebe, Julian!


   
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(@Anonym)
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Julian wrote:

Wie handhabt Ihr das, wenn Ihr ein Seminar veranstaltet, auf dem Ihr auch eine Aufzeichnung macht?

Da ich Workshops im Bereich Verführung veranstalte, ist es nochmal eine Stufe "härter". Die wenigsten die einen solchen Workshop besuchen, möchten wirklich das Videoaufnahmen existieren, geschweige denn das sie öffentlich zb. im Internet bzw. in anderen Medien zu finden sind.

Audio- und Video-Freigabe-Formulare halte ich da doch für den richtigen Weg zumal es doch recht einfach zu bewerkstelligen ist und ich greife ebenfalls darauf zurück.

Es ist auch eine zusätzliche rechtliche Absicherung für dich und das hat natürlich viele zusätzliche Vorteile gegenüber einer mündlichen Absprache.

Momentan sind bei mir übrigens lediglich 8 Teilnehmer pro Workshop und dennoch halte ich diesen Weg für gut.

Lieben Gruß,

Danny


   
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(@Anonym)
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... ein bischen BrainStorming:

Ich persönlich finde es für Alle sehr schade wenn im Nachhinein eine Aufzeichnung nicht veröffentlicht werden kann weil eine Einzelperson das Recht aufs Bild geltend machen will.

Meiner Erfahrung nach bringt gerade der Mitschnitt durch die Möglichkeit der häufigen Wiederholung einen sicheren & dauerhaften Schulungserfolg!

Vor jedem Seminar sollte klar sein daß mitgeschnitten wird / werden kann! Trotzdem macht es Sinn vor einer besonderen Aufnahme nochmal nachzufragen.

Julian erinnerst Du dich noch an den (aus meiner Sicht) genialen Ablauf der Timeline kombiniert mit Personenstellen (dunkelhaarige Dame aus München) bei NLP4 im Mai. Superschade daß das nicht auf Video aufgezeichnet wurde....

Notfalls läßt sich sowohl im Bild, im Video und auch im Audio die Identität einer Person verdecken. Im Bild zB per Balken im Augenbereich. Im Video durch einen sich (mit)bewegenden Balken oder zB unscharfe Darstellung des Gesichtes. Im Audiomitschnitt durch Soundmorphing & Vocoder.

Möglicherweise lassen sich die Teilnehmer dazu überreden wenn sie die Mitschnitte kostenneutral bekommen? Schließlich waren sie ja mitbeteiligte Schauspieler.

Ich finde gut daß das mal auf den Tisch kommt :26::1:


   
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(@Anonym)
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Wie wäre es, wenn das in den AGB bei der Anmeldung mit dabei drinsteht ...
* Termin
* Ausschluss der Haftung
* ersetzt nicht eine Therapie / Eigenverantwortlichkeit der Handlungen / Gesundheitsvoraussetzung
* Ton- und Bilddatenfreigabe / Erlaubnis der Benutzung zu Werbezwecken und für Livestream/ Podcast etc.
* Kosten
* ich bekomme: Verpflegung/Seminarunterlagen/Vergünstigung beim Bestellen von Dingen aus dem Shop
* Genaue Uhrzeiten Beginn/Ende


   
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(@Anonym)
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dirkgoldhand wrote:

Wie wäre es, wenn das in den AGB bei der * Ton- und Bilddatenfreigabe / Erlaubnis der Benutzung zu Werbezwecken und für Livestream/ Podcast etc.

Erscheint mir so als überraschende Klausel. Vertragsgegenstand ist ja ein Lehrseminar mit begrenztem Personenkreis und nicht eine Fernsehaufzeichnung mit de facto weltweiter Reichweite. Also abgesetzt vom restlichen Text eine Einverständniserklärung zur Aufzeichnung und Verbreitung mit zweiter Unterschrift. Wer nicht unterschreibt, zahlt mehr, da die Kalkulation sonst nicht mehr stimmt.


   
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(@Anonym)
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und zum Schluß noch die Salvatorische Klausel......

Mit dem GesamtThemenKomplex könnte sich Nicole auskennen ?


   
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(@Anonym)
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Überraschend ...
BenFeldman wrote:

Erscheint mir so als überraschende Klausel.

... ist es nur dann, wenn nicht von vorne herein eindeutig darauf hingewiesen wird und im Ausgleichverhältnis die günstige Preiskalkulation des "Schnupperseminars" argumentativ angeführt wird.


   
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(@Anonym)
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BenFeldman wrote:

Erscheint mir so als überraschende Klausel. Vertragsgegenstand ist ja ein Lehrseminar mit begrenztem Personenkreis und nicht eine Fernsehaufzeichnung mit de facto weltweiter Reichweite.

:5: aus deiner Sicht kann das so sein. Aus Sicht eines Veranstalters/Trainers sieht das ganz anders aus. Hier gilt es womöglich gut gelungene Aufnahmen zusätzlich als Werbemöglichkeit oder gar Ausbildungsvideo nutzen zu können.

BenFeldman wrote:

Also abgesetzt vom restlichen Text eine Einverständniserklärung zur Aufzeichnung und Verbreitung mit zweiter Unterschrift. Wer nicht unterschreibt, zahlt mehr, da die Kalkulation sonst nicht mehr stimmt.

Wenn vorher klar ist wer auf keinen Fall mit auf ein Video möchte kann der Trainer für entsprechende Übungen auf der Bühne die Personen wählen sie zugestimmt haben.

Allerdings sollte sich jeder auch darüber klar sein daß es das Beste ist was einem passieren kann wenn der Trainer direkt mit einem arbeitet. Jedenfalls ist das meine Erfahrung und auch mein Tip: Wenn der Trainer nach Mitwirkenden sucht greift zu!!!! Ihr könnt garnicht versagen, denn der Trainer sucht euch ganz bewußt und sehr genau aus. Na gut, der Streß vor der Gruppe ist für viele im ersten Moment heftig und doch kannst Du absolut sicher sein daß der Trainer Dir dabei hilft erfolgreich zu bestehen, denn ein Trainer ist genau so gut wie er Dich macht. Und alle Trainer sind extrem exhibitionistisch und wollen suuper da stehen..:17:

Julian bitte behaupte das Gegenteil :14:

Und nochwas: Wenn Du etwas was Du vorher noch nie gemacht hast vor eine Gruppe erfolgreich vorführst ... was glaubst Du wohl wie sich das jetzt anfühlt wenn das eigene Hirn plötztlich rießige Mengen Beta-Endorphine (Glückshormone) in deinen Blutkreislauf fördert.

Glaub mir oder auch nicht. Für viele Menschen ist auf die Bühne zu dürfen wie das Angebot einer Frau zu freiem hemmungslosem Sex.

Uhhhhhh yeaaahh (Gänsehaut) und gerade merke ich wie der Ring am Mikrofon meinen Daumen so berührt das mein Bühnen(wohlfühl)anker ausgelöst wird....
Diesen Anker habe ich mehrfach ... für mehrfachen Genuß :26::14::14::14:

... das Thema hat sich um 3 Ebenen hochgechunkt:17: quasy vom Detail zum Prinzip


   
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(@Anonym)
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DeMike wrote:

:5: aus deiner Sicht kann das so sein. Aus Sicht eines Veranstalters/Trainers sieht das ganz anders aus.

Und das ist leider völlig unmaßgeblich. AGB-Recht ist Verbraucherschutzrecht.
Es ist insofern meine Sicht, als ich behaupte, dies sei auch die Sicht des Richters, der meint dies sei die Sicht des Gesetzgebers, wenn über diese Frage zu entscheiden wäre. Es ist also möglich, daß ich falsch liege. Sehr wahrscheinlich ist es allerdings nicht. 🙂


   
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(@Anonym)
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BenFeldman wrote:

Und das ist leider völlig unmaßgeblich. AGB-Recht ist Verbraucherschutzrecht.
Es ist insofern meine Sicht, als ich behaupte, dies sei auch die Sicht des Richters, der meint dies sei die Sicht des Gesetzgebers, wenn über diese Frage zu entscheiden wäre. Es ist also möglich, daß ich falsch liege. Sehr wahrscheinlich ist es allerdings nicht. 🙂

ich bin mir sicher wir reden hier von völlig unterschiedlichen Sachverhalten und das in jeweils unterschiedlicher Konotation der Zeit.:17:

Frei nach dem Motto: Es geht nie darum was gesagt wird sondern darum was es bewirkt.....
frage ich mich gerade warum sollte dich ein Seminiarveranstalter zu einem Seminar zulassen wenn er nicht dringend jeden Cent braucht. Anscheinend (für mich) interessieren dich Egospiele und Recht bekommen ja viel mehr als etwas über das worum es geht zu lernen. Warum sollte sich irgendjemand solch unnötigen Streß machen.

Viele Trainer sind miteinander in Kontakt und es gibt ja auch immer die Underground Mund zu Mund Propaganda. Glaubst Du wenn Du einen Trainer anpinkelst bekommst Du irgendwo nochmal die Chance auf Lernen & Weiterentwicklung?

Gleich mit dem Richter drohen? Warum? Können Männer nicht alles auch wie Männer in einem Gespräch klären? Ich empfinde es als Zeichen der Stärke auf andere (in dem Fall das Gericht) zu verzichten.

Für ein Urteil müßtest Du zuerstmal einen Anwalt nehmen und eine Anzeige machen. Lohnt es sich bei dem sehr ungewissen Ausgang so etwas anzuzetteln. Womöglich hast Du recht bekommst es aber nicht weil der Trainer sich einen Spitzenanwalt leistet. Was dann?

Und in all der vertanen Zeit haben die Kollegen schon rießige Fortschritte gemacht und bekommen die interessantesten Frauen.

Es lohnt sich also Recht zu behalten :17:


   
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(@Anonym)
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Ich bin zwar kein Trainer, aber ich möchte trotzdem meinen Senf zugeben :3:

Das Einstellen von Fotos im Internet (mit Personen) wird rein rechtlich gesehen gern mit Urheberrecht in Verbindung gebracht, bzw. bei Rechtsstreitigkeiten gern als solches ausgelegt.

Ich würde daher empfehlen, einfach Unterschriften zu sammeln und zwar direkt am Seminartag. Die Online-Anmeldung ist m.E. dafür wenig sinnvoll, da das immer noch ein recht umstrittenes Terrain ist mit dem "Häkchen setzen".
Entwirf doch einfach ein Formular, welches Du ausdruckst, und dann unterzeichnen lässt. Das ganze kannst ja auch vereinfachen, indem Du das Formular zum download anbietest und die Teilnehmer müssen das dann am Seminartag unterschrieben mitbringen.

So hast Du im Vorfeld einen Überblick, wer darf abgelichtet und wer nicht.

Was das Fotografieren anderer Teilnehmer betrifft, würde es ok sein, wenn sie direkt die betreffenden Personen fragen ob sie dürfen oder nicht. Bzw. im zweifelsfalle ebenso eine Unterschriftenaktion....

l.G. Marion


   
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(@Anonym)
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DeMike wrote:

ich bin mir sicher wir reden hier von völlig unterschiedlichen Sachverhalten und das in jeweils unterschiedlicher Konotation der Zeit.:17:

Da bin ich mir mittlerweile ziemlich sicher. Ausgangsfrage war, wie es vertraglich sichergestellt werden kann, daß ein Seminar auf Video aufgenommen werden darf und die Aufnahmen auf verschiedenen Wegen verbreitet werden dürfen. Teilnehmern soll es nicht möglich sein, auf dem Rechtswege die Verbreitung zu verbieten. Deine Antworten haben zur Klärung dieser Frage keinerlei Fortschritte erbringen können bzw. Du hast Dir selbst eine andere Frage gestellt und auf diese Dir selbst geantwortet.

Die richtige Vorgehensweise wäre natürlich zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Dieser fertigt dann einen entsprechenden Vertrag an. Baut der Anwalt Mist, haftet er dafür. Natürlich will er auch Geld sehen.


   
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(@maggi)
Famed Member
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Die richtige Vorgehensweise wäre natürlich zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Dieser fertigt dann einen entsprechenden Vertrag an. Baut der Anwalt Mist, haftet er dafür. Natürlich will er auch Geld sehen.

Diese Vorgehensweise halte ich für ein Unternehmen sehr wichtig das es bis ins Detail geprüft wird um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Lieben Gruß
Mäggi


   
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(@Anonym)
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BenFeldman wrote:

Da bin ich mir mittlerweile ziemlich sicher. Ausgangsfrage war, wie es vertraglich sichergestellt werden kann, daß ein Seminar auf Video aufgenommen werden darf und die Aufnahmen auf verschiedenen Wegen verbreitet werden dürfen. Teilnehmern soll es nicht möglich sein, auf dem Rechtswege die Verbreitung zu verbieten.

FALSCH !! Die Ausgangsfrage von Julian war:
Wie handhabt Ihr das, wenn Ihr ein Seminar veranstaltet, auf dem Ihr auch eine Aufzeichnung macht?BenFeldman wrote:

Deine Antworten haben zur Klärung dieser Frage keinerlei Fortschritte erbringen können bzw. Du hast Dir selbst eine andere Frage gestellt und auf diese Dir selbst geantwortet.

aus Deiner Sicht ja. Aus meiner Sicht nein.... und was andere "sehen" können die nur selbst wissen. Jede (!) Vorannahme ist pure Spekulation & Halluzination.

Ist es nicht so daß erst dadurch daß ein Thema in die "Breite" geht ein guter Boden für neue Ideen und letztendlich richtige Entscheidungen entsteht?

Was ist für ein fiktives Ziel nützlicher? Fest auf dem eigenen Weg zu bleiben oder ein wildes Brainstorming zu veranstalten?

BenFeldman wrote:

Die richtige Vorgehensweise wäre natürlich zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Dieser fertigt dann einen entsprechenden Vertrag an. Baut der Anwalt Mist, haftet er dafür. Natürlich will er auch Geld sehen.

"Richtig" aus deiner Sicht :17: Übrigens liegen die Gebühren für AGB´s bei einer Startgebühr von ~ 400 Euro und jeweils weiteren 100...200 Euro je abzuklärenden Punkt. So etwa 2500 Euro werden es schon werden. Allerdings gibt es keinen Zwang zur AGB. Eine Unterschriftenliste ist ausreichend.

Da stecken noch viele interessante Sachen drin im Thema. :26:

Mich würde brennend interessieren warum jemand nicht fotografiert werden möchte. Das leuchtet mir nicht gleich ein. Bitte helft mir weiter...... :1:

Nochmal zurück zu Julians Frage. Ich bespreche das Thema prinzipiell vorher mit den Trainees und dann gilt das gesprochene Wort.


   
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(@Anonym)
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DeMike wrote:

Mich würde brennend interessieren warum jemand nicht fotografiert werden möchte. Das leuchtet mir nicht gleich ein. Bitte helft mir weiter...... :1:

Michi, dafür kanns diverse Gründe geben:
Erster Grund: es könnte ja jemand sehen der den kennt den kennt usw....
zweiter Grund: huiii ... meine Fotos- wenn veröffentlicht - könnten zum Missbrauch hergenommen werden ; Missbrauch durch Fotomontagen und wiedereinstellen im Netz
3.Möglichkeit: ich will hier nicht erkannt werden und es soll keiner wissen, was ich in meiner Freizeit oder sonstwo mache...
4. Möglichkeit : Ich bin eine prominente Persönlichkeit, es könnten Dinge zusammengedichtet werden an Hand von Bildern, die meinem Image schaden könnten... jedermann würde mich erkennen.

Die Gründe reichen also von Paranoia bis hin zu Starallüren :9: bis hin zu wirklich plausiblen Erklärungen.
Sind also nicht am Foto als solches auszumachen, sondern an der anschließenden Veröffentlichung. Ausserdem hat lt. Gesetz jeder das Recht zur Herausgabe persönlicher Unterlagen - wozu auch ein Foto gehört.

lG Marion


   
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