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Drug of Choice / Insulin?

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(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

*weiter so*
deine biografie wird eine erfolgsgeschichte.
und was für eine!
ich sitze schließlich im lektorat!


   
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(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hey die Themen sind gerade mal richtig spannend!!!
Hier treffen sehr viele Ebenen zusammen...
Zum Thema Experimentieren:
Ich selbst habe ein wenig Ahnung von der Medizin, da ich Physiotherapeut bin.
Was mir bei fast allen "Krankheiten" fehlt, ist eine genaue Ursachenforschung...
Unterdrücken von Immunsystemen verkettungen von Nebenwirkungen usw.
Ich meine Experimente sind wichtig, enscheidend für mich ist der Rahmen!
Bei meinem Opa zB. war, egal mit welcher Methode, Insulin nicht gescheit einzustellen, deswegen jagte mein Opa zwischen 30 und 700 herum...
Klar ist dies gefährlich, zu ändern war es mit den bekannten Methoden jedoch nicht und gestorben ist er daran dennoch nicht...
Versuche mit gescheiter Kontrolle ist deswegen für MICH eine geeignete Methode, vor allem bei Personen die ihre Erkrankung einschätzen können.
Alle revolutionären Veränderungen auch in der Medizin entstanden durch Versuche und diese waren auch immer wieder tödlich!
Ich finde hier den Umgang mit Techniken und dem Vermitteln dieser Wichtig!

Auf der einen Seite ärgert mich die ich kann alles verändern und allen helfen mentalität
wie auf der anderen Seite alles ist gefährlich und Finger weg...

Wofür kann und will ich für mich und den anderen Verantwortung übernehmen?

Und

Menschen machen fehler...

und

Menschen entwickeln geniale holistische und immer holistischere Systeme.

Danke

Thomas


   
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(@Anonym)
New Member Gast
Beigetreten: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Im Zweifelsfall hilft ein Blick ins Heilpraktikergesetz.

§ 1

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

§ 5

Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


   
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(@axel_wehner)
Honorable Member
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 730
 

Im Zweifelsfall hilft meist bereits der gesunde Menschenverstand weiter...

Leider nicht immer.


   
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